AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Harald Redlin Informationstechniker

(gültig ab 17.07.2008)

A .Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

B Auftragserteilung und Leistungsumfang

1.Wir erbringen Service-Leistungen nach Maßgabe und in dem Umfang, wie vom Kunden im Auftrag beschrieben und von uns bestätigt.

2.Hat der Kunde bei Auftragserteilung den Service-Auftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzen wir das Gerät so instand, dass die volle Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung hergestellt ist.

3.Hat der Kunde den Auftrag im vorbeschriebenen Sinne beschränkt, werden wir nur die im Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung herstellen. In solchen Fällen kann das Gerät trotz  auftragsgemäß durchgeführter Reparatur noch schwerwiegende Fehler aufweisen.

4.Setzt der Kunde eine Reparaturkostengrenze, und kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird, sobald das fest steht, die Reparaturmaßnahme erst weitergeführt, wenn das Einverständnis des Kunden für die Durchführung zu den erforderlichen höheren Kosten eingeholt worden ist. Verweigert der Kunde sein Einverständnis zu der vollständigen Reparatur zu höheren Kosten, erhält er das Gerät in dem Zustand zurück, in dem die Benachrichtigung im Sinne des Vorbeschriebenen erfolgte.

 C .Kostenermittlungen

1.Wir erstellen Kostenermittlungen nur auf besonderen Auftrag zu diesen Bedingungen sowie immer dann, wenn eine vom Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze nicht eingehalten werden kann. Sie sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand zu den gültigen Preisen der Service-Preisliste berechnet. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen erteilt und das Gerät zwischen Kostenermittlungserstellung und Auftrag nicht benutzt worden ist. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dieser ist kurzfristig nicht erreichbar, die Arbeiten sind notwendig und die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch nicht um einen höheren Prozentsatz als 10%.

2.Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung einer Kostenermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Folgen lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme der Kostenermittlung den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als die Kosten dafür nach der Service-Preisliste den Betrag von 40% der Kosten der Kostenermittlung nicht überschreiten oder wenn der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.

D .Auftragsabwicklung, wenn kein Fehler festgestellt werden kann

1.Wird der Service-Auftrag von einem Händler oder einer Fachwerkstatt erteilt, ist sie/er nach besten Kräften verpflichtet, durch geeignete Vorprüfung auszuschließen, daß das Gerät fehlerfrei ist.

2.Fehlerfrei ist ein Gerät dann, wenn es unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen einwandfrei arbeitet. Alle Fehler, die durch oder nur bei Verwendung mit anderen Geräten auftreten und dann reproduzierbar sind, sind nur dann im Rahmen des Service-Auftrages von uns zu beheben, wenn auch die anderen Geräte und alle beim Endverbraucher dafür verwendeten Verbindungsteile ebenfalls Gegenstand des Service-Auftrages sind.

3.Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei ist und der Fehler daran nicht reproduzierbar, haben wir den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald diese Feststellung erfolgt ist. Auch in solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung der nach der Service-Preisliste ermittelten Kosten.

E .Preisgestalltung und Zahlung

1.Maßgeblich für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise laut Service-Preisliste.

2.Für die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Service-Leistung benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt.  

3.Ist Abholung des Gerätes durch den Kunden bei uns vereinbart, wird das Gerät nur gegen Barzahlung ausgehändigt. Die Fertigstellung des Gerätes bei vereinbarter Abholung wird dem Kunden unter Mitteilung des Rechnungsbetrages angezeigt.

4.Ist ausnahmsweise Auslieferung gegen Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

5.Sollen Reparaturgeräte auf Wunsch des Kunden versand werden, müssen wir den Auftrag leider ablehnen.

6.Wir führen keine keine Garantiereparaturen durch.

F .Versand und Kosten des Versandes

1.Es gibt bei uns keinen Versand, alle Waren und Geräte werden vom Kunden persönlich abgegeben und auch wieder abgeholt oder gegen Aufwandsberechnung von uns abgeholt und ausgeliefert..

2. Bestellungen über das Internet werden nicht ausgeführt.

G .Pfandrecht und unterlassene Abholung

1.Uns steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von uns gelangt sind.

2.Holt der Kunde das Gerät binnen 4 Wochen nach der zweiten Aufforderung nicht ab, können wir dem Kunden nach Ablauf der Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.

Ist das Gerät auch 3 Monate nach der zweiten Aufforderung gemäß Abschn E. nicht abgeholt worden, sind wir zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser 3-Monatsfrist steht es uns frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. 4 Wochen nach Absenden dieser Androhung dürfen wir das betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, ist er an den Kunden auszuzahlen.

H .Gewährleistung für Reparatur und Haftung

1.Wir gewährleisten die einwandfreie Durchführung der Reparatur 12 Monate lang. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von uns zu vertreten sind.

Wir gewährleisten die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Service-Leistungen für den gleichen Zeitraum.

2.Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen uns oder unseren Beauftragten zur Verfügung steht.

3.Wir haften für Schäden und Verluste an dem/des Auftragsgegenstandes nur insoweit, als uns oder einen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.

Im Fall der Beschädigung sind wir zur, für den Kunden kostenlosen, Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt.

Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, können wir  statt dessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Zeitwertes eines vergleichbaren Gerätes oder, nach eigener Wahl, durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust.

Wir haften in keinem Fall für Liebhaber- oder Sammlerwerte.

4.Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haften wir nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von uns bei der Ausübung der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Wartungsvertrag verursacht worden sind.

Wir sind nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

5.Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von uns Mängel- beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.

I .Auslandsgeschäfte

für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

K .Wirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

L .Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stendal oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl.

 

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